public sale-conditions
Mit der Teilnahme an der Versteigerung werden folgende Bedingungen anerkannt:
(1) Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird von der Firma Düsseldorfer Auktionshaus,
H. Steinbüchel Nachf. GmbH im eigenen Namen und für fremde Rechnung durchgeführt.
(2) Die Katalogbeschreibungen stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des §§ 459 ff BGB dar. Alle zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Auktion und während der Ausbietung besichtigt und geprüft werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden. Die Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH übernimmt keine Haftung für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen, jedoch verpflichtet sie sich, unverzüglich vorgetragene und begründete Mängelrügen des Erwerbers innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht an den Einlieferer der bemängelten Sache weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet, es sei denn, dass der Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH grobes Verschulden nachzuweisen ist. Der Versteigerer kann Nummern vereinigen, trennen, außerhalb der Reihenfolge ausbieten oder zurückziehen.
(3) Der Aufruf beginnt in der Regel mit dem im Katalog genannten Limitpreis. Regelmäßig wird um 10 Prozent gesteigert. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes ein Übergebot nicht gegeben wird.
(4) Der Zuschlag verpflichtet zur Abgabe und Zahlung. Mit ihm geht die Gefahr für vom Versteigerer nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
(5) Das zugeschlagene Gebot (Kaufpreis) ist der Nettopreis. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 22% erhoben. Im Aufgeld ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19% enthalten. Die MWSt. wird nur auf die Provision und damit auf die Inlandsleistung erhoben; sie ist für ausländische Bieter nicht erstattungsfähig. Der gesamte vom Käufer zu entrichtende Betrag ist sofort fällig und in bar bei der Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH einzuzahlen, falls das Gebot persönlich abgegeben wurde. Schecks werden erst nach vorbehaltloser Bankgutschrift als Erfüllung anerkannt. Bei Erwerb durch erteilten Bieteauftrag ist die Gegenleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu erbringen. Die Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH ist nicht verpflichtet, Zahlungen in ausländischer Währung entgegenzunehmen. Nimmt sie aber an, so sind Kursverluste, die bei Umwechslung innerhalb angemessener Frist entstehen, sowie Bankspesen zu Lasten des Käufers.
(6) Das Eigentum am ersteigerten Gut geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer über. Ersteigertes Auktionsgut wird nur nach geleisteter Bankzahlung ausgeliefert. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so berechnet die Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH Zinsen in Höhe von 1,5 Prozent je angebrochenem Monat. Ansprüche auf Ersatz weiterer Schäden behält sich die Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH vor. Eine Stundung kann nicht gewährt werden.
(7) Kommt der Ersteigerer mit seiner Zahlung oder der Abnahme des Gutes in Verzug, so kann die Firma Düsseldorfer Auktionshaus, H. Steinbüchel Nachf. GmbH anstelle der gesetzlichen Rechte auch weiterhin Erfüllung verlangen. Sie kann den Gegenstand auch bei einer der nächsten Auktionen nochmals versteigern. Falls hierbei der Gegenstand veräußert wird, erlöschen die Rechte des säumigen Käufers aus dem erteilten Zuschlag. Er haftet aber für den etwaigen Ausfall einschließlich der Kosten der Versteigerung; umgekehrt hat er auf einen Mehrerlös keinen Anspruch.
(8) Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß auch für den nachträglichen freihändigen Erwerb von Auktionsgut.
(9) Erfüllungsort für beide Teile ist Düsseldorf. Gerichtsstand ist Düsseldorf, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Geltungsbereich der deutschen Gesetze keinen Sitz hat oder sein Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Rechtsbeziehungen richten sich nach deutschem Recht unter Ausschluss des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
